Stand: März 2006
§1 Medvergleich Begriffserklärung
§2 Präambel
§3 Medvergleich Serviceleistungen
§4 Teilnahmekosten, Rechnungsstellung, Vertragsdauer & Kündigung
§5 Haftungsbeschränkungen
§6 Bestimmungen zur Nutzung des Medvergleich-Service
§7 Allgemeines
§8 Salvatorische Klausel
§1 Medvergleich-Begriffserklärung
Medvergleich betreibt den Online-Medikamentenpreisvergleich und Informationsservice Medvergleich, der über die Webseite www.medvergleich.de oder auch über verlinkte Kooperationsseiten (die nachfolgend als Partnerlinks bezeichnet werden) aufgerufen werden kann. Er wird nachfolgend als Medicheck bezeichnet. Händler: Online-Shop-Betreiber, die auf www.medvergleich.de im Zuge des Medicheck für einzelne Angebote Ihres Produktportfolios werben, tragen in Folge die Bezeichnung Apotheken. Käufer: Internet-User, die durch Medicheck Kontakt zum Online-Shop-Betreiber bzw. dessen Website aufnehmen, werden im weiteren Medikunden genannt.
§2 Präambel
Medvergleich bietet Apotheken und Medikunden einen Kostenvergleich im Rahmen des Medicheck, über den Online-Shop-Betreiber Ihr Produktportfolio privaten und gewerblichen Kunden anbieten können.
§3 Medvergleich Serviceleistungen
Medvergleich listet Apotheken-Angebote aus dessen Produktangebot und vermittelt Medikunden per Hyperlink in seinen entsprechenden Online-Shop. Die Angebote des Online-Shop-Betreibers wenden sich an die Medikunden. Im Einzelnen wird bei Einkäufen, die aus dieser Vermittlung folgen, ausschließlich ein Kaufvertrag zwischen Apotheken und Medikunde geschlossen. Apotheken und Medikunde vereinbaren in alleiniger Verantwortung dessen Erfüllung sowie Liefer- und Zahlungsmodalitäten. Medvergleich trägt hieraus keine schuld-rechtliche Verantwortung dem Medikunden gegenüber.
§4 Teilnahmekosten, Rechnungsstellung, Vertragsdauer & Kündigung
4.1 Medvergleich erhält für seinen Vermittlungsservice (der durch Klick des Medikunden auf den relevanten Shop-Hyperlink der Apotheken auf www.medvergleich.de erfüllt ist) eine vertraglich geregelte Vergütung. Sollten Mehrfachklicks eines Kunden, bzw. von derselben IP-Adresse innerhalb von 2 Stunden auf das gleiche Produkt erfolgen, stellt Medvergleich diese nicht in Rechnung.
4.2 Die Listung der Angebote von Apotheken im Medicheck auf www.medvergleich.de folgt nach der vertraglichen Vereinbarung, die unterschrieben per Fax an Medvergleich zurück gesendet werden muss (mit Einverständnisaussage zur Produktlistung). Diese Vereinbarung ist unbefristet gültig. Sie kann jederzeit fristlos zum Monatsende gekündigt werden.
4.3 Die Abrechnung erfolgt per Rechnung am Monatsende. Medvergleich zählt die Klicks der Medikunden auf die bereitgestellten Shop-Hyperlinks und übermittelt dem einzelnen Apotheker die Zahl seiner monatlich angeklickten Links als Zahlungsfundament der anschließenden Rechnungsstellung.
4.4 Mittels Sondervereinbarung können Apotheken ein monatliches Ausgabelimit festlegen. Ist dies erreicht, erfolgt die Rechnungsstellung und die Medicheck-Listung der Apotheken auf www.medvergleich.de wird für den laufenden Monat ausgesetzt. Die Listung beginnt wieder zum Ersten bzw. ersten Werktag des nächst folgenden Rechnungsmonats.
§5 Haftungsbeschränkung
5.1 Medvergleich übernimmt keine Gewähr, dass die Seite www.medvergleich.de und der Medicheck immer verfügbar und störungsfrei erreichbar sind. Des Weiteren verantwortet Medvergleich nicht die Listung von Apotheken-Angeboten, die wegen technischer Probleme nicht bzw. falsch bearbeitet oder gespeichert wurden.
5.2 Der Apotheker verpflichtet sich Medvergleich gegenüber, das seine übersandten Angebots- Informationen innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen liegen und insbesondere sämtliche Bestimmungen des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte einhalten. Der Apotheker verantwortet außerdem die Korrektheit seiner übermittelten Angebotsdaten, Preise, Artikelbeschreibungen und sonstigen Informationen an Medvergleich und stellt Medvergleich von Kosten durch mögliche Inanspruchnahme durch Dritte in diesem Kontext frei.
5.3 I.d.R. erfolgt eine mehrfach tägliche Aktualisierung der Angebotsinformationen auf www.medvergleich.de. Diese Aktualisierung kann unter besonderen Umständen aber auch bis zu 7 Werktage dauern, wobei Medvergleich in diesem Fall nicht für die Folgen verspäteter Aktualisierung haftet. Eventuell ist Medvergleich von der Haftung für fehlerhafte Zuordnungen von Angeboten zu den entsprechenden Produktkategorien ausgenommen.
5.4 Jedwede vertragliche oder außervertragliche Haftung von Medvergleich in Folge der Webseiten- und Medichecknutzung, sei es aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Unmöglichkeit, Verzug oder unerlaubter Handlung bleibt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5.5 Medvergleich haftet nicht, unabhängig von dem Rechtsgrund einer solchen Haftung, für indirekte, besondere, Neben- oder Folgeschäden, die sich aus Nutzung dieser Webseite oder bei Verzögerung oder Unmöglichkeit einer solchen Nutzung der bereit gestellten Informationen und Services der Webseite, ergeben.
§6 Bestimmungen zur Nutzung des Medvergleich-Service
6.1 Medvergleich behält sich das Recht vor, Anbieter und Angebote ohne die Angabe von Gründen zeitweilig oder dauerhaft auszuschließen oder einzelne Angebote abzulehnen.
6.2 Medvergleich ist jederzeit berechtigt technische, systembedingte und inhaltliche Änderungen des Medichecks durchzuführen und Kategorien neu zu sortieren bzw. zu benennen und zu tilgen. Die Apotheken haben kein Anrecht auf komplette Listung Ihres Produktportfolios.
§7 Allgemeines
7.1 Die zuvor aufgeführten AGBs gelten als geschäftliche Grundlage zwischen Online-Shop- Betreiber (Apotheken) und Medvergleich.
7.2 Gerichtsstand ist Herford
7.3 Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen für Wirksamkeit in schriftlicher Form niedergelegt werden. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
§8 Salvatorische Klausel
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält.
8.2 Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Schließung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlichen Sinn der Ursprungsregelung am nächsten kommt bzw. dem entspricht, was Medvergleich und der Anbieter gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.