Operation oder alternative Möglichkeiten? Nach einem Arztbesuch stehen Sie als Patient oft vor der Frage, ob Sie sich eine zweite Meinung eines anderen Arztes einholen sollen. Besonders wenn ein Arzt zu einer Operation oder anderen medizinischen Eingriffen rät, suchen viele Patienten eine weitere Meinung. Und das ist heutzutage auch sehr wichtig: Es gibt so viele verschiedene Behandlungsmöglichkeiten und Ansichten, dass eine zweite ärztliche Beurteilung für die Mehrheit unabwendbar ist.
Auch wenn bei der zweiten Meinung die selbe Diagnose und Behandlungstherapie angestrebt wird, können Sie sich durch eine weitere Beurteilung vergewissern, dass diese medizinische Entscheidung die beste Option für Sie ist. Aber es gibt auch Situationen, in denen das Warten auf eine zweite Meinung unsinnig scheint- und zwar in Notfällen: zum Beispiel bei einer akuten Blinddarmentzündung oder einem Aneurysma (Aussackung einer Schlagader). Wird in diesen Zuständen auf eine weitere Beurteilung gewartet, kann es nicht nur schmerzhaft für den Betroffenen werden, sondern auch lebensgefährlich. Hierbei handelt es sich um Krankheiten und Symptome, die die sofortige Aufmerksamkeit von Experten erfordert, wodurch eine zweite Meinung nicht notwendig ist.
Wenn Ihr Arzt ein lebensveränderndes oder lebensbedrohliches Verfahren empfiehlt, bei dem es sich nicht um einen Notfall handelt, ist eine zweite Meinung eine kluge Entscheidung. Sie sollten beide Ärzte darum bitte, mögliche Risiken, Nebenwirkungen und die Heilungserwatungen darzulegen. Vor allen Dingen ist das bei der zweiten Meinung wichtig, sodass die erste ärztliche Einschätzung und Vorgehensweise von Ihnen beurteilt und eingeordnet werden kann. Sie sollten Teil des Teams sein und nicht nur Ja und Amen sagen, denn es geht um Ihre Gesundheit und um Eingriffe in Ihre Lebenssituation. Waren Sie bei dem ersten Arzt eher zurückhaltend, sollten Sie beim zweiten Arzt erst Recht Ihre Chance ergreifen und sich über alles informieren und aufklären lassen. Nur so können Sie abschätzen, inwiefern die empfohlene Maßnahme abzuwenden ist und welche Risiken, Nebenwirkungen oder Auswirkungen diese haben kann.
Viele Ärzte begrüßen die Bitte um eine zweite Meinung, weil dadurch in den meisten Fällen ihre Diagnose und die Behandlungsmethode bestätigt wird. Deshalb sollten Sie Ihren Arzt in jedem Fall über das Vorhaben, ein zweiten Gutachter zu beziehen, informieren. Sie können Ihren behandelnden Arzt sogar fragen, ob er einen kompetenten anderen Arzt für die zweite Meinung kennt. Aber bitte beachten Sie hierbei, dass wirklich die Fachkompetenz des Zweitgutachters im Vordergrund steht und nicht persönliche Interessen der Ärzte vorwiegen. Ihr behandelnder Arzt muss Ihre Patientenakte an den anderen Arzt weiterleiten, Sie haben als Patient ein Recht auf eine Kopie aller Berichte, Laborwerte, Röntgenuntersuchungen und Ergebnisse. So werden wiederholte Behandlungen und die doppelte Ausführung von diagnostischen Test verhindert. Gesetzlich ist der Anspruch auf eine zweite Meinung auch geregelt; sollte sich Ihr Arzt also widersetzen und in ein Zweitgutachten nicht einwilligen, können Sie es trotzdem tun. Die Kosten für die zweite Meinung werden im Allgemeinen weiterhin von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, trotzdem sollten Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren. Insgesamt sehen es Arzt und Krankenkasse gerne, wenn Sie sich als Patient eine Zweitmeinung einholen, denn oft sieht das Zweitgutachten ganz anders als die ursprüngliche Diagnose aus. So können aufwendige Operationen vermieden und Kosten gespart werden.
Sie sollten beachten, dass Sie unter Umständen keine unabhängige Zweitmeinung bekommen, egal ob von Ärzten, Beratungsunternehmen oder sogar Ihrer Krankenkasse. Beispielsweise spielen im Krankenhaus auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle, denn Medizin ist heutzutage auch ein Geschäft. Deshalb kann der Rat eines Mediziners auch von diesem Faktor beeinflusst sein. Ebenfalls könnten wirtschaftliche Interessen und Vorzüge die Zweitmeinung durch eine Krankenkasse beeinflussen. Dabei könnte die Gefahr bestehen, dass die „kooperierenden Spezialisten“ oder Onlineportale von teueren Eingriffen abraten. Sie sollten sich deshalb immer erkundigen, wieso genau diese Kassen-Gutachter besonders qualifiziert sind die jeweiligen Behandlungen zu beurteilen.
Bevor Sie einen Arzt um eine zweite Meinung bitten, kontrollieren Sie, dass Ihre Unterlagen vollständig vorhanden sind. Teilen Sie mit dem Zweitgutachter Ihre Krankengeschichte, sodass dieser sich auf medizinische Probleme, wie zum Beispiel Bluthochdruck oder Diabetes, einstellen kann. Machen Sie sich vor dem Termin Gedanken zu möglichen Fragen, die Sie eventuell bei dem Erstgutachter nicht gestellt haben. Sie können auch einen Freund oder ein Familienmitglied mitnehmen, der das Gespräch zusammen mit Ihnen fördert. Vergessen Sie nicht, dass es Ihr Recht ist Fragen zu stellen, damit sie alles nachvollziehen können. Sie sollten sich über Folgendes erkundigen:
Ebenfalls ist es ratsam, dass Sie sich danach erkundigen, wie oft der Arzt schon das Verfahren oder die Behandlungsmethode durchgeführt hat. Die zweite Meinung kann Ihnen nur weiterhelfen, wenn Sie genau und vollständig über alles informiert sind.
Wenn der Zweitgutachter eine andere Behandlung anbietet, als die ursprüngliche Methode, ist es für Sie wahrscheinlich eine Erleichterung. Oft ist es hilfreich, wenn Sie mit den Ergebnissen und Behandlungsmethoden der Zweitmeinung zum ersten Arzt zurückgehen. So kann Ihr Arzt seine Gedanken zu dem zweiten Gutachten äußern und sich zu dem Vorgehen seines Kollegen äußern. Schießt sich der Erstgutachter der zweiten Meinung sogar an, war der Gang zum Zweitgutachter lohnenswert. Sie haben eine alternative Behandlungsmethode oder sind besser über mögliche Risiken und Nebenwirkungen einer Operation aufgeklärt, als vorher. Aber auch wenn Ihr Arzt die zweite Beurteilung vollständig ablehnt oder beide Ärzte die selbe Methode vorgeschlagen haben, liegt es in Ihrer Hand zu entscheiden, welche Behandlung durchgeführt wird und wann diese durchgeführt wird.
Ist es für Sie nicht möglich ohne Operation die Beschwerden, Schmerzen und Probleme in den Griff zu bekommen und haben beide Ärzte Ihnen zu der OP geraten, dann liegt die Entscheidung bei Ihnen. Entscheiden Sie sich für eine schwerwiegenden Eingriff, wie eine Knie- oder Rückenoperation sollten Sie planen, wie die Zeit nach der Behandlung aussehen soll. Erkundigen Sie sich ob ein Besuch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung zur Erholung nach dem Krankenhausaufenthalt notwendig ist. In vielen Fällen empfehlen Ärzte dieses, um die optimalen Bedürfnisse für eine erfolgreiche Rückkehr zu einem aktiven Lebensstil zu schaffen. Die Entscheidung treffen aber immer noch Sie: denn auch hier kann eine Kooperation zwischen Kliniken und Rehabilitationsanstalten nicht ausgeschlossen werden. Handeln Sie in Ihrem eigenen Interesse und entsprechend Ihrer Bedürfnisse.
Mit diesem Vorgehen und Orientierungspunkten sollten Sie eine Übersicht bekommen haben, was bei einer zweiten Meinung zu beachten ist und welche Rolle diese für Ihre Behandlung und somit Gesundheit spielen kann. Im Allgemeinen sollten Sie bedenken, dass es sich bei Eingriffen etwa an Hüfte, Rücken oder Knie um Behandlungen handelt, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Dadurch verändert sich auch das vorherige Leben: ein künstliches Knie verschafft eventuell Schmerzfreiheit, trotzdem ist es nicht mehr dasselbe, wie mit einem natürlichen Knie. Vor der Op ist nicht nach der OP. Aber die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen- sprechen Sie die Vorschläge der Ärzte mit einer nahestehenden Person durch, bestürzen Sie nichts und entscheiden Sie für sich selbst.